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 Unsere Standpunkte zur Vermeidung und Eindämmung von Lärm in Konstanz

Orientierung und Ansporn zugleich für alle, die sich für weniger Lärm engagieren möchten!


18.10.2021

Stellungnahme der Bürgergemeinschaft Konstanz e.V. (BGP) und Lärmschutzinitiative Konstanz e.V. (L.IN.K) zum abgelehnten Antrag einer Co-Finanzierung zum Erwerb eines Lärmdisplays aus dem Bürgerbudget 2021


Lärmdisplays werden in über 150 Städten und Gemeinden erfolgreich eingesetzt, um die Lärmbelastung durch Motorräder und Auto-Tuner zu reduzieren. Die Finanzierung dieser Geräte wurde im letzten Jahr durch das Umweltministerium BW finanziell unterstützt.  Da die Stadt Konstanz sich nicht an dem Aktionsprogramm beteiligt hatte (die Förderung ist mittlerweile leider ausgelaufen), haben BGP und L.IN.K gemeinsam einen Antrag gestellt, ein solches Gerät mithilfe des Bürgerbudgets und Spenden zu finanzieren. Dieser Antrag wurde nun mit folgender Begründung abgelehnt:

Nach den Richtlinien des Bürgerbudgets werden alle eingegangenen Bürgerbudget-Anträge durch die Stadtverwaltung auf Zulässigkeit geprüft. Alle relevanten Fachämter wurden in die fachliche Prüfung des Antrags einbezogen. Damit das Lärmdisplay Wirkung entfaltet und Personen auf Lärmbelastungen aufmerksam macht, müsste dieses im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Für die Umsetzung bräuchte es daher eine Kooperation mit der Stadtverwaltung. Die Fachämter haben bereits mehrfach dargelegt, dass es in Deutschland keine entsprechende Rechtsgrundlage in der StVO gibt, mit der das Messverfahren gerichtstauglich definiert ist und damit auch festgelegt wird, ab welchen Grenzwerten welche Sanktionen zu erfolgen haben. Aus diesem Grund sprechen sich die Fachämter gegen das Aufstellen eines Lärmdisplays aus. Da damit keine Umsetzbarkeit des Projekts gegeben ist, müssen wir Ihren Antrag auf Förderung aus dem Bürgerbudget leider ablehnen.“

Diese Begründung zeigt, dass die Fachabteilungen das Präventiv-Prinzip eines Lärmdisplays nicht richtig verstanden haben oder verstehen wollen. Zum einen steht die StVO der Installation des Geräts nicht entgegen (sonst müssten die in Konstanz an verschiedenen Stellen montierten Geschwindigkeitsdisplays entfernt werden!, da aufgezeichnete Überschreitungen der Geschwindigkeit ja auch nicht unmittelbar zu Sanktionen führen), zum anderen bietet das Gerät die Möglichkeit, Lärmbelastungen an unseren Ausfallstraßen kontinuierlich zu dokumentieren. Eine sachlich falsche Beurteilung wird auch durch „mehrfache Darlegung“ nicht richtig.

An dieser Stelle sei noch angemerkt , dass selbst die erheblichen, durch Displays dokumentierten, Geschwindigkeitsüberschreitungen (Spitze 146 km/h in einer 30iger Zone) trotz Zusage der Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren nicht zu häufigeren Kontrollen geführt haben! Dass Geschwindigkeit in engem Zusammengang mit Lärmentwicklung steht, ist allgemein bekannt.



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