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 Wie gehe ich mit meiner Lärmbeschwerde um?


So sehr wir Sie in Ihrer ganz persönlichen Lärmsituation unterstützen möchten, gilt in jedem Fall:

Richten Sie Ihre Beschwerde zunächst direkt an die Polizei - am besten per Telefon. Die Konstanzer Nummer lautet: 995-1222. Und zwar unmittelbar dann, wenn Sie sich gestört fühlen. Egal ob tags oder nachts! Alle Lärmbeschwerden werden dort registriert.

Rufen Sie nicht an, sind wir später in einer schlechten Position, wenn wir uns für Sie für weniger Lärm - je nach Zuständigkeit - beim Bürgeramt im Rathaus oder beim Landratsamt sozusagen "gebündelt" engagieren wollen.

Dann heißt es oftmals lapidar: "Worüber regen Sie sich denn auf - bei der Polizei gab es wegen des angeblichen »Soundso Lärms« nur einen einzigen Anruf!"

Zur besonderen Beachtung: die Bedeutung eines Lärms bei den verantwortlichen Stellen steigt mit der Häufigkeit der Beschwerden! Deshalb sollte z.B. in einem Haus nicht nur eine Partei für alle anrufen - jede einzelne Partei, die sich gestört fühlt, soll selbst anrufen!

Wer weniger Lärm will, hält sich am besten an diese Reihenfolge:

  1. Die Polizei per Telefon oder persönlich informieren
  2. Schriftlich bei den Ämtern beschweren. Je nach Zuständigkeit beim Bürgeramt im Rathaus (Ärgernisse zu Land) oder beim Landratsamt (Ärgernisse zu Wasser) - oder gleich direkt beim Oberbürgermeister bzw. beim Landrat!
  3. L·IN·K bitte per Kopie informieren

Es ist Ihr gutes Recht, sich gegen übermäßige Lärmbelästigung zu wehren.

Ob Ihre Beschwerde oder gar Anzeige z.B. im allgemeinen Nachbarschaftslärm begründet ist und Hoffnung auf Erfolg hat, können Sie in der Lärmschutzverordnung vorsorglich nachlesen. Bitte beachten Sie auch unsere Querverweise in der Rubrik "Linkx".